Hier sind die Soll- Ziele und Maßnahmen für das Letziel der zukünftigen Wohnbauentwicklung der Gemeinde dargestellt. Die ausführliche Beschreibung finden Sie hier.
Zur Erinnerung:
Leitziel: Welche Vision wird verfolgt?
Soll-Ziel: Was genau soll erreicht werden?
Maßnahme: Wie soll das Ziel und die Vision erreicht werden?
12. Juli 2020 , 17:57
Bitte keine weitere Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen, sondern Erhalt und Schutz dieser!
Suche nach mittel- bis langfristig geeigneten wohnbaulichen Entwicklungsflächen und Prüfung von Flächenalternativen für Einfamilienhausbebauung
Zeithorizont: mittel- bis langfristig
Zielgröße: Suche nach mittel- bis langfristig geeigneten wohnbaulichen Entwicklungsflächen für ca. 330 bis 850 Wohneinheiten (WE), je nach Bevölkerungsentwicklungsziel, in Einfamilienhaustypen bis zum Jahr 2035
Beteiligte:
Bemerkung: Der Planungsgrundsatz der Gemeinde sieht eine flächensparende, behutsame Eigenentwicklung vor. Die Realisierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen allein wird hierfür jedoch nicht ausreichen. Eine sorgfältige und vorausschauende Suche nach geeigneten Flächen zur Realisierung von Einfamilienhäusern ist daher zusätzlich erforderlich. Die einmalig erprobten Kriterien der Vergabepraxis (junge Familien, eigene Bevölkerung, wie im Gebiet Moorkampsring durchgeführt) sollten hierbei erneut Verwendung finden. Potenzielle Entwicklungs- und Nachverdichtungsflächen sind im Analysekapitel Wohnbauflächenpotenziale beschrieben.
Überprüfung (Monitoring):
25. Juni 2020 , 11:05
Die Umnutzung großer ungenutzter, langjährig leerstehender Gewerbeflächen in ein Mischgebiet, also mit vertret- und zumutbaren Wohnraum, sollte mit einbezogen werden.
Förderung der Innenentwicklung unter Beibehaltung des gemeindlichen Charakters
Zeithorizont: dauerhaft
Zielgröße: Aktive Begleitung der Entwicklung der wenigen vorhandenen Innenentwicklungspotenziale
Beteiligte:
Eigentümer*innen
Gemeinde
Kreis Pinneberg
Bemerkung: Die wenigen vorhandenen Baulücken und Innenentwicklungsflächen sollen gegenüber den sonstigen Bauflächen ohne Planungsrecht priorisiert entwickelt werden. Die Entwicklungsinteressen der Eigentümer*innen (Initiativrolle) sind hierbei Grundvoraussetzung. Anlassbezogen kann auch eine Teilung von großen Grundstücken geprüft werden.
Überprüfung (Monitoring):
Nutzung der Innenentwicklungspotenziale
12. Juli 2020 , 18:00
Bitte auch die Bevölkerung und insbesondere die direkten Nachbarn beteiligen!
19. Juni 2020 , 15:35
Bitte auch den Einfluss neuer Gebäude auf das Strassenbild berücksichtigen, insbesondere in denkmalgeschützten Bereichen.
Aufbau und Pflege eines Bauflächenkatasters für Innenentwicklungsflächen
Zeithorizont: kurzfristig
Zielgröße: Aufbau und Pflege eines Bauflächenkatasters auf Grundlage der Flächenbetrachtung im Analysekapitel Wohnbauflächenpotenziale
Beteiligte:
Bemerkung: Für eine erfolgreiche Innenentwicklungsstrategie ist ein aktuelles Kataster potenzieller Flächen erforderlich. Nach dem einmaligen Aufbau besteht die Arbeit in der regelmäßigen Pflege des Katasters. Aufgrund des Pflegeaufwandes ist die Umsetzung auf Kreisebene oder SUK-Ebene anzusehen.
Überprüfung (Monitoring):
Minimierung und zukünftig bestmögliche Vermeidung von Gemengelagen und Folgekonflikten
Zeithorizont: dauerhaft
Zielgrößen: Minimierung und zukünftig bestmögliche Vermeidung von Gemengelagen (Nebeneinander verschiedener Nutzungen mit unterschiedlichen Interessen) und Folgekonflikten durch:
Beteiligte:
Bemerkung: Es bestehen in den mit den Gewerbegebieten benachbarten Wohngebieten Gemengelagen. Es kommt hier in den direkten Nachbarschaften zu Konflikten. In der Bürgerbeteiligung sind diese deutlich zum Ausdruck gekommen. In dem bereits aufgenommenen Dialog zwischen der Gemeinde, den Bewohnenden der betroffenen Wohngebiete und den Gewerbetreibenden gilt es auch weiterhin Lösungen für den Abbau akuter Konflikte zu finden. Langfristig obliegt der Gemeinde die Aufgabe, Konflikte dieser Art durch eine vo-rausschauende und abgestimmte Entwicklungsplanung bestmöglich zu verhindern.
Monitoring:
25. Juni 2020 , 11:12
Es wäre wünschenswert, wenn die zuständigen politischen Gremien ihre Planungen, Überlegungen, grundsätzlich vor einer verbindlichen Beschlussfassung, öffentlich zur Diskussion stellen würden.
Reduzierung der Verkehrslärmbelastungen durch die A 23 in den Wohngebieten
Zeithorizont: kurzfristig
Zielgröße: Reduzierung der Verkehrslärmbelastungen durch die A 23 in den Wohngebieten durch:
Beteiligte:
Bemerkung: Entlang der Autobahn und den Abfahrten bestehen große Lücken in der Lärmschutzwand, bzw. ist teilweise kein Lärmschutz vorhanden. Diese Lücken sollten geschlossen werden. Hier soll gemeinsam mit den Anliegern, Gewerbetreibenden und Nachbargemeinden für gesunde Wohnverhältnisse gesorgt werden.
Überprüfung (Monitoring):
10. Juli 2020 , 16:10
Gerade für die Menschen in Krupunder ist es dringend nötig, die Verkehrsbelastung durch Lärm und Schadstoffe zu reduzieren
04. Juli 2020 , 22:18
Hoffentlich gibt es dann endlich ausreichend Schutz für die Anwohner der Abfahrt Rellingen-Süd aus Richtung HH kommend. Hier sind die Menschen völlig ungeschützt gegen Lärm und vor allem Abgase/Feinstaubbelastung....
04. Juli 2020 , 10:14
Grundsätzlich gut. Bitte aber auch den unmittelbaren Verkehrslärm durch die Straßen innerhalb der Ortschaft durch weitere Lärmschutzmaßnahmen verringern. z.B. am Hermann-Löns-Weg etc.
10. Juli 2020 , 19:24
Bei der Wohnbauentwicklung muss die Verkehrssituation besser berücksichtigt werden.